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   BVerwG, 02.03.1987 - 9 B 266.86   

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https://dejure.org/1987,11248
BVerwG, 02.03.1987 - 9 B 266.86 (https://dejure.org/1987,11248)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1987 - 9 B 266.86 (https://dejure.org/1987,11248)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1987 - 9 B 266.86 (https://dejure.org/1987,11248)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1987 - 9 B 266.86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147.) ist es im Hinblick auf die ihn gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz VwGO treffende Mitwirkungspflicht zunächst Sache des Asylsuchenden, seine guten Gründe für eine politische Verfolgung in schlüssiger Form vorzutragen.
  • BVerwG, 27.07.1983 - 9 C 541.82

    Verstoß gegen Mitwirkungspflicht - Rügeverlust - Berufungsbegründungsschrift -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1987 - 9 B 266.86
    Denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1987 - 9 B 266.86
    Das Gericht ist unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs im allgemeinen nicht verpflichtet, seine Beweiswürdigung und seine Schlußfolgerungen vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese regelmäßig erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (vgl. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1987 - 9 B 266.86
    Denn ein Gericht verletzt seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt hat (Urteil vom 27. Juli 1983 - BVerwG 9 C 541.82 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 146; Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161).
  • VG Potsdam, 10.03.2021 - 4 K 1856/17

    Afghanistan: Keine Bedrohung durch Taliban für Informatiker; Verweis auf interne

    1983 - 9 C 473.82 -, j u r i s , Rn. 8; Beschluss vom 2. März 1987 - 9 B 266.86 -, juris.
  • VG Trier, 03.09.2008 - 5 K 384/08

    Folgeantrag wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung

    Dabei braucht der Asylsuchende zwar nur in Bezug auf die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse und persönlichen Erlebnisse eine Schilderung zu geben, die geeignet ist, seinen Anspruch lückenlos zu tragen, während es hinsichtlich der allgemeinen politischen Verhältnisse ausreicht, wenn er Tatsachen vorträgt, aus denen sich - ihre Wahrheit unterstellt - hinreichende Anhaltspunkte für eine nicht entfernt liegende Möglichkeit politischer Verfolgung für den Fall einer Rückkehr in das Herkunftsland ergeben kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 1987 - 9 B 266/86 -).
  • VG Potsdam, 03.02.2023 - 3 K 2175/17

    Tschad: Subsidiärer Schutz wegen drohenden ernsthaften Schadens im Rahmen von

    Bei der Bewertung der Stimmigkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigt werden (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A -, juris, Rn. 13; zu Art. 16a GG vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - 9 C 473.82 -, juris, Rn. 8; Beschluss vom 2. März 1987 - 9 B 266.86 -, juris, Rn. 3).
  • VG Potsdam, 05.03.2021 - 15 K 5680/17

    Kenia: keine Verfolgung Homosexueller; interne Fluchtmöglichkeiten; Sicherung des

    Bei der Bewertung der Stim migkeit des Sachverhalts müssen u.a. Persönlichkeitsstruktur, Wissensstand und Herkunft des Ausländers berücksichtigen werden (vgl. OVG für das Land Nordrhein Westfalen, Urteil vom 17. August 2010 - 8 A 4063/06.A juris, Rn. 33; zu Art. 16a GG vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. März 1987 - 9 B 266.86 -, juris, Rn. 3; BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1983 - 9 C 473.82 -, juris, Rn. 8).
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